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Absperrungen & Bäume

Absperrungen sind als Eventflächen-Abgrenzung, Schutz der Technik und der Privatsphäre der Künstler gedacht und nicht als Aufforderung zum Drüberklettern. Bitte respektiert dies. Das klettern auf Bäume ist ebenfalls untersagt.

Baden

Samstags bis 19:30 Uhr. Wer alkoholisiert ist, hat im Wasser nichts verloren. SAFETY FIRST!

Bargeld

An der Kasse/Bonkasse stellen wir euch einen Cash Point bereit. Gegen eine Gebühr i. H. v. 5 € könnt Ihr über max. 300 € Bargeld pro Abhebung verfügen.

Bezahlung

Getränke und Speisen werden auf dem gesamten Festivalgelände bargeldlos mit Wertmarken (Bons/Chips/Karten etc.) bezahlt. Die Wertmarken könnt Ihr an der Kasse mit Bargeld kaufen.
Die Wertmarken könnt Ihr nur an den drei Veranstaltungstagen nutzen und an der Kasse zurückgeben. 

Bild- und Tonaufnahmen durch den Veranstalter

Der Festivalbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Festivals hergestellt werden und für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt, veröffentlicht und verwertet werden dürfen, zeitlich und räumlich unbegrenzt. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Vergütung der Foto-/Bild-/Tonaufnahmen.

Drogen

Es gilt das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) der Bundesrepublik Deutschland. Ein Verstoß gegen das „BtmG“ führt zu einem Platzverweis vom Festivalgelände.

Einlass & Alter

Der Einlass erfolgt strikt ab einem Mindestalter von 16 Jahren. Alle Besucher müssen unter Vorlage ihres Personalausweises ihr Alter nachweisen.
Der Einlass für Besucher unter 16 Jahren ist nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten möglich, der die gesamte Zeit die Aufsicht und Verantwortung für diese Person trägt.
Besucher bis einschließlich 12 Jahren erhalten kostenfreien Eintritt.

Erste Hilfe

Der Sanitätsdienst erfolgt durch die Johanniter Unfallhilfe. Notfalleinsatzkräfte sind vor Ort über die Streifen des Ordnungsdienstes und der Johanniter sowie über die 112 und 110 erreichbar. 

Feuer

Offenes Feuer zu entzünden ist absolut untersagt! Werft eure Zigaretten bitte in die dafür vorgesehenen Behälter. Nach dem Strandbadfestival geht sofort der reguläre Badebetrieb weiter und Ihr möchtet doch gerne wieder an einem sauberen See entspannen.

Flirten

Wir alle (Besucher, Künstler und Mitarbeiter) möchten es auf dem Festivalgelände gemeinsam genießen, wie die Musik den Körper in Bewegung hält, der Takt die Hüfte schwingen und das Bein beim Bass stampfen lässt. Bei bester Laune und entspannter Stimmung, durch das ein oder andere alkoholische Getränk, wird manch einer lockerer der es vorher nicht war und ein anderer übermütig. In so entspannter Umgebung macht Flirten noch mehr Spaß…Vergiss bitte jedoch folgendes nicht: bleibe höflich und habe Anstand. Respekt sollte jedem geschenkt werden (nicht NUR dir und deinen Freunden, sondern auch Fremden gegenüber) und ein NEIN ist ein klares NEIN, egal worum es geht. Bedenke immer, das es auch Dinge gibt die du nicht magst oder willst was andere wiederum sehr gerne mögen und wollen.

Fotografieren – Bild- / Ton- und Videoaufnahmen

Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

Fundsachen

Fundsachen können an der Kasse abgegeben und abgeholt werden.

Getränkebecher & Pfand

Alle Getränke auf dem Festivalgelände werden in Mehrweg-Plastikbechern ausgeschenkt. Für die Becher wird ein Pfand erhoben.

Gewalt

Gewalt wird von uns nicht toleriert! Jeder der Bühnen, Personen, Zelte, Zäune, oder Sonstiges beschädigt oder verletzt, erhält Hausverbot und wird mit rechtlichen Folgen rechnen müssen. Außerdem erfolgt ein sofortiger Verweis vom Gelände.

Gewerbsmäßige Tätigkeiten

Gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände sind verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

Glasverbot

Aufgrund der Verletzungsgefahr durch Glasbruch besteht auf dem gesamten Festivalgelände ein Glasverbot. Der Sicherheitsdienst wird alle Glasflaschen sofort einziehen.

Haftung

Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Bitte passt auf Euer Bändchen, Wertmarken und Wertsachen auf. Bei Verlust des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
Das Betreten der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für eigenes und fremdes Handeln ist grundsätzlich auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

Hausrecht & Weisungsrecht & Rücksichtnahme

Wir bitten alle Festivalbesucher um Rücksichtnahme, Toleranz, Zivilcourage und Hilfe in Notfällen. An oberster Stelle steht die Sicherheit und Unversehrtheit der Festivalbesucher. Jeder sollte hier seinen persönlichen Beitrag dazu leisten! Das Hausrecht liegt während des gesamten Festivals beim Veranstalter und seinen beauftragten Dritten. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweisen geahndet

Lautstärke & Licht & Laser

Die Licht- und Lasershow kann sogenanntes Stroboskoplicht sowie Lasertechnik enthalten, das unter Umständen epileptische Anfälle auslösen kann. Die Lautstärke des Festivals kann gegebenenfalls zu Gehörschädigung führen. Bitte tragt, wenn nötig, einen Gehörschutz.

Parken

Auf den Parkplätzen P1 und P2  stehen euch direkt am Veranstaltungsgelände ausreichend Parkflächen (ca. 1.400 Stellplätze) kostenfrei zur Verfügung. Das Parken ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Das Abstellen der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, dass ein An- und Abfahren und ein Ein- und Aussteigen jederzeit gewährleistet ist. Die Rettungs- und Verkehrswege sind frei zu halten. Bei Nichtbeachtung kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters umgestellt oder entfernt werden. Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO. Den Weisungen der Verkehrslenkungskräfte ist Folge zu leisten. Jeder Besucher parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

Sauberkeit & Umweltschutz

Zum Schutz der Umwelt und Verringerung des Plastikmülls verwenden wir ausschließlich Mehrweg-Becher mit einem Pfandsystem.
Bitte entsorgt euren Müll in den dafür vorgesehenen Mülltonnen und nicht auf dem Festivalgelände oder im See. Haltet Eure Umwelt sauber! DANKE!

Speisen / Getränke

Das Mitbringen, sowie der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ihr werdet an unseren zahlreichen Speise- und Getränkeständen bestens versorgt werden. Der Sicherheitsdienst wird euch mitgebrachte Lebensmittel jeglicher Art bei der Einlasskontrolle abnehmen.

Toiletten

Es stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung. Bitte benutzt diese. Es ist untersagt außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten.

Verbotene Gegenstände

Es ist untersagt folgende Gegenstände auf das Festivalgelände mitzunehmen:

  • Elektrische oder sonstige Geräte, die Geräusche, Lärm, Musik oder Geruch ausgeben können
  • Spraydosen
  • Fackeln
  • Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, brennbare Flüssigkeiten und Gase
  • Waffen aller Art
  • Gegenstände, die ähnlich einer Waffe verwendet werden können
  • sonstige gefährliche Gegenstände
  • Drogen und Betäubungsmittel (ausgenommen Medikamente in Originalverpackung)
  • Stangen & Stöcke (außer bei Besuchern mit Mobilitätsbeeinträchtigung)
  • Sperrige Gegenstände
  • Fahnen, Plakate, Spruchbänder und ähnliches
  • Einzelne oder uniforme Bekleidung oder sonstige Gegenstände, die der Kundgabe von Meinungen oder Werbung dienen sollen
  • Werbemittel jeder Art, insbesondere Flyer, soweit zuvor vom Veranstalter nicht ausdrücklich zugelassen
  • Masken und Motorradhelme
  • Filmkameras, die über die üblichen Handykameras oder kleinen handlichen Kameras hinausgehen
  • Getränke und Speisen jeder Art
  • Tiere jeder Art und Größe (ausgenommen Blindenhunde)
  • Sonstige Gegenstände, die geeignet sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören.

Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen wird ein Verweis vom Gelände erfolgen.

WICHTIG!

Genießt das Strandbadfestival, entspannt Euch, tanzt, habt Spaß und feiert mit uns ein tolles Festival. Wir freuen uns auf euch!