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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Tickets)

VERANSTALTER:
City Promotion GmbH
Jürgen Klein
Bieberer Str. 57
63179 Obertshausen

Telefon: +49 06104 498698
Telefax: +49 06104 45649

E-Mail: info@strandbad-festival.de
Internet: www.strandbad-festival.de

1. TICKETS

1.1.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber (nachfolgend „Besucher“ genannt) den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der City Promotion GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

1.2.
Die Tickets sind limitiert und auf der Homepage strandbad-festival.de, im Strandbad Rodgau sowie bei Dritt-Anbietern im Online-Vorverkauf und an Vorverkaufsstellen erhältlich. Restkarten sind ggfs. an der Tages-/Abendkasse erhältlich. Der Veranstalter empfiehlt jedoch den Erwerb des Tickets im Vorverkauf aufgrund der starken Nachfrage.

1.3.
Der Preis für die angebotenen Tickets beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Vorverkaufsgebühren und die Systemgebühren. Zusätzlich können Service-/ Bearbeitungsgebühren und Port-/Versandkosten anfallen, die der Kunde durch die Wahl seiner Kauf-und Versandoption bestimmt.

1.4.
Der Versand der bestellten Tickets erfolgt nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung. Der Veranstalter haftet nur für Verzögerungen, die durch eigenes Verschulden zustande kommen.

1.5.
Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt auch über Drittanbieter (Fa. Ticket I/O, Reservix/ADTicket, Eventim oder andere). Der Kaufvertrag für diese Eintrittskarten kommt mit diesem Drittanbieter zustande. Es gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter, bei denen der „Besucher“ sein Ticket erwirbt. Der Besuchervertrag für den Besuch der Veranstaltung, zu dem die Eintrittskarte berechtigt, kommt mit der City Promotion GmbH zustande.

1.6.
Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

1.7.
Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

2. WIDERRUF

Tickets können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Jede Bestellung von Tickets ist ein bindendes Angebot und verpflichtet zur Zahlung und Abnahme der bestellten Tickets. Erfolgt die vollständige Bezahlung der Bestellung nicht fristgerecht, behält sich der Veranstalter einseitig vor, die von dem Besucher reservierten Tickets wieder in den Verkauf zu geben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen findet das Fernabsatzgesetz gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen somit ausgeschlossen. Auf das Rücktrittsrecht finden die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss des § 350 BGB Anwendung.

3. EINLASS / SICHERHEITSKONTROLLEN

3.1.
Der Einlass erfolgt strikt ab einem Mindestalter von 16 Jahren gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen. Alle Besucher müssen unter Vorlage ihres Personalausweises ihr Alter nachweisen. Der Einlass für Besucher unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich, der die gesamte Zeit die Aufsicht und Verantwortung für die unter 16jährige Person trägt. Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Festivalgelände und den Nebenflächen. Jeder Besucher unserer Veranstaltungen ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person vorzuzeigen.

3.2.
Ein Einlass zum Strandbadfestival ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

3.3.
Beim Einlass zum Festival erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Festivalbesuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Tut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.

3.4.
Sollte der Festivalbesucher aus wichtigem Grund Anlass dazu geben, behält der Veranstalter sich das Recht vor, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.

3.5.
Der Festivalbesucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises (Nennwert, ohne VVK-/Systemgebühren), außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

3.6.
Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

3.7.
Der Besucher hat sein Veranstaltungsticket auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Besucher erhält am Einlass ein farbiges Einlassbändchen am Armgelenk angelegt. Dieses Bändchen dient der Alterskontrolle und ist während des gesamten Veranstaltungszeitraums zu tragen. Besucher, die kein Veranstaltungsticket und Armbändchen vorzeigen können, können von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Ein Widereinlass ist nicht möglich.

3.8.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte berechtigt nicht zum Wiedereinlass und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

4. ABSAGE / ABBRUCH DER VERANSTALTUNG / VERSPÄTUNG / PROGRAMMÄNDERUNG

4.1.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Dabei kann es aber zu erheblichen Einschränkungen kommen. Ist aufgrund der Witterungsumstände jedoch die Gefahr des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Besucher, Künstler oder des Personals zu befürchten, wird das Festival abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen.

4.2.
Sollte das Festival noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Festivalbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. Erstattet wird nur der Ticketpreis, nicht die Vorverkaufs-, System-, Versand- und sonstige Gebühren. Anreisekosten werden nicht erstattet. Der Besucher hat sich daher rechtzeitig zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet. Im Falle einer Absage nimmt der Veranstalter nur solche Veranstaltungstickets zurück, die über die Vorverkaufsstellen erworben wurden. Die Karten sind in den Vorverkaufsstellen zurückzugeben, in welchen sie erworben wurden. Ein Anspruch auf darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht.

4.3.
Sollte das Festival nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

4.4.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Die Veranstaltungstickets behalten dabei ihre Gültigkeit. Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Website und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk und Facebook-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Website des Veranstalters empfohlen. Aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Veranstaltung zeitlich zu verschieben.

4.5.
Auf Teilen des Geländes muss mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

4.6.
Verspätungen des Programms sind von dem Festivalbesucher hinzunehmen.

4.7.
Jedes Ticket unterliegt dem Recht des Veranstalters, das Programm zu ändern oder zu variieren, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.

4.8.
Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

5. LAUTSTÄRKE / HÖRSCHUTZ / LICHT / LASER

Es besteht eine Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, aufgrund erhöhter Lautstärke. Die Licht- und Lasershow kann sogenanntes Stroboskoplicht sowie Lasertechnik enthalten, das unter Umständen epileptische Anfälle auslösen kann. Der Veranstalter empfiehlt grundsätzlich einen Ohrschutz zu verwenden. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet der Besucher auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

6. HAUSRECHT / VERBOTE

6.1.
Auf dem gesamten Festivalgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Den Anweisungen des Veranstalters, delegiert an seine Erfüllungsgehilfen und die Produktionsleitung / Sicherheitsdienst, ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis aus der Veranstaltungsstätte ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

6.2.
Dem Festivalbesucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Festivalgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

6.3.
Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.

6.4.
Sollte ein Festivalbesucher gegen vorbenannte Verbote (sowie Ziff. 1.5., 3.1., 3.3., 3.4., etc.) verstoßen, kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7. GETRÄNKE UND LEBENSMITTEL

7.1.
Getränke werden auf dem Festivalgelände in Mehrweg-Plastikbechern ausgegeben. Auf dieses Geschirr besteht ein Pfand. Speisen werden in Einmal-Plastik- oder Kartongeschirr ausgegeben. Der Besucher verpflichtet sich auf unseren Veranstaltungen, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unseren Veranstaltungen stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.

7.2.
Das Mitbringen von Plastikflaschen, Kanistern, Glasbehältern jeder Art, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstigen Trinkbehältern sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen durchzuführen (siehe Ziffer 3.)

7.3.
Beim Kauf von Speisen und Getränken bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Besucher und dem jeweiligen Gastronomen / Standbetreiber.

8. BEZAHLSYSTEM AUF DER VERANSTALTUNG

8.1.
Auf der Veranstaltung Strandbadfestival bezahlt der Besucher Getränke und Speisen mit Bargeld oder vom Veranstalter verkauften Wertmarken (Bons/Chips/Karten etc.), die der Besucher vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände zu dem dort genannten Preis kaufen kann.

8.2.
Der Veranstalter informiert die Besucher vor Ort über das bereitgestellte und akzeptierte Bezahlsystem.

8.3.
Die Wertmarken können nur auf der jeweiligen Veranstaltung während der jeweiligen Veranstaltungszeit an den dort bereitgestellten Rückgabestellen zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist auf einen Höchstwert von 20 Euro pro Person beschränkt. Eine anderweitige Rückgabe ist ausgeschlossen. Nach Beendigung der Veranstaltung verlieren die Wertmarken ihre Gültigkeit.

8.4.
Muss die Veranstaltung nach Beginn abgebrochen und das Veranstaltungsgelände unvorhergesehen aus Sicherheitsgründen geräumt werden, erhält der Besucher Informationen zur Rückgabe der Wertmarken über die Webseite www.strandbad-festival.de

9. FOTOS, AUFZEICHNUNGSGERÄTE

9.1.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Sollte für den ausschließlich privaten Gebrauch anderes Foto- oder Videoequipment verwendet werden sollen, so ist dies vorher unter Angabe der genauen Equipmentbezeichnung und des Verwendungszwecks des Materials unter info@strandbad-festival.de anzuzeigen und anzumelden. Erst nach schriftlicher Freigabe durch den Veranstalter darf dieses dann auf dem Festival verwendet werden.

9.2.
Ebenso sind Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen oder die Aufnahmen/Geräte an sich zu nehmen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.

9.3.
Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 2.500 verwirkt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

10. KÜNSTLERISCHE DARBIETUNGEN

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen, Bands, DJs etc. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung: Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.

11. PARKPLATZ

11.1.
Die Anreise zu der Veranstaltung erfolgt durch den Besucher selbständig und auf eigene Gefahr. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Für die Parkplätze können gesonderte Nutzungsordnungen bestehen. Mit Nutzung eines Parkplatzes gelten diese als anerkannt.

11.2.
Die Zufahrt zu den Parkplätzen ist nur mit einem gültigen Veranstaltungsticket und nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t erlaubt.

11.3.
Für das Parken von Fahrzeugen können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden. Die Nutzung eines Parkplatzes begründet keine Verwahrung oder Bewachung.

11.4.
Das Abstellen der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, dass ein An- und Abfahren und ein Ein- und Aussteigen jederzeit gewährleistet ist. Die Rettungs- und Verkehrswege sind frei zu halten. Bei Nichtbeachtung kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters umgestellt oder entfernt werden. Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO. Den Weisungen der Verkehrslenkungskräfte ist Folge zu leisten. Die Verantwortung für das Befahren des Parkplatzes obliegt allein dem Fahrer. Der Fahrer hat das Befahren mit der üblichen Sorgfalt zu leisten.

11.5.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Besucher oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust des Kfz durch Diebstahl entstehen oder für Schäden, die durch Kfz-Einbrüche, Vandalismus und Entwendung von Gegenständen an oder aus dem Innenraum der Kfz entstehen. Jeder Besucher parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.

12. HAUSORDNUNG / FESTIVALORDNUNG

Es gilt die Hausordnung/Festivalordnung für die jeweilige Veranstaltung, die Bestandteil des Vertrages zwischen dem Besucher und Veranstalter ist. Die jeweils aktuelle Hausordnung/Festivalordnung finden Sie unter www.strandbad-festival.de Der Besucher bestätigt mit dem Ticketkauf, sich frühestens 1 Woche vor der Veranstaltung die jeweils aktuelle Hausordnung/Festivalordnung anzusehen und einzuhalten.

Verstößt der Besteller und Besucher der Veranstaltung gegen die jeweilige Hausordnung/Festivalordnung der Veranstaltung oder gegen Anweisungen des Veranstalters bzw. Sicherheitsdienstes vor Ort kann der Veranstalter den Zutritt verweigern und vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. In denselben Fällen kann der Besucher von der Veranstaltung ausgeschlossen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, wenn ihm bereits Zutritt gewährt wurde. In diesem Fall hat der Besucher ebenfalls keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

13. HAFTUNG

13.1.
Der Veranstalter hält keine Garderobe oder sonstige Aufbewahrungsmöglichkeiten vor und haftet daher nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.

13.2.
Im Übrigen haftet der Veranstalter für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Das gleiche gilt für sonstige Schäden, die dem Besucher infolge einer von dem Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind.

13.3.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

13.4.
Außer den in den Ziffern 13.2 und 13.3 genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

13.5.
Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

13.6.
Bei einer Verwahrung von am Einlass einbehaltenen Gegenständen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit für sich oder seine Gehilfen.

14. NUTZUNGSRECHTE / WERBERECHTE

Der Festivalbesucher erklärt sich mit dem Betreten des Festivalgeländes unwiderruflich damit einverstanden, dass von ihm Fotos und Bild-/Tonaufnahmen während des Festivals hergestellt werden und zeitlich und räumlich unbegrenzt für die Berichterstattung sowie zukünftige Bewerbung des Festivals in allen Medien umfassend benutzt, veröffentlicht und verwertet werden dürfen. Er erklärt sich ebenso einverstanden, dass mit diesem Material Sponsoring-Akquise betrieben werden darf. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Vergütung der Foto-/Bild-/Tonaufnahmen.

15. DATENSCHUTZ

Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, etc.).
Weitere Informationen zu diesem Thema können der Seite Datenschutz entnommen werden.

16. UNTERLASSUNGSANGEBOT

Sollten wir auf diesen Seiten die Rechte Dritter (Copyrights, TM etc.) durch eine Veröffentlichung verletzt haben, bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme. Wir werden bei berechtigten Beanstandungen umgehend die entsprechenden Inhalte von unseren Seiten entfernen. Somit sind sowohl die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung & Vertretung als auch eine kostenpflichtige Abmahnung nicht erforderlich! Eine anwaltliche Kostennote ohne vorherige Kontaktaufnahme werden wir im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, ist der Gerichtsstand Offenbach am Main.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. In diesen Fällen ist die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. die Vertragslücke durch eine solche rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen bzw. übersehenen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern.